Verschiedene PKV-Unternehmen händigen den bei ihnen versicherten Kunden, die in der Regel seit mindestens 12 Monaten eine Versicherung für die Kosten stationärer Behandlung im Krankenhaus haben, eine Klinik-Card (Krankenhausausweis) aus.
Der Ausweis stellt eine Kostenübernahmeerklärung des PKV -Unternehmens gegenüber dem Krankenhaus dar. Kein Anspruch auf Ausstellungen einer Klinik-Card besteht bei laufendem Leistungsausschluß,
Anwartschaftversicherung,
Zahlungsverzug innerhalb der letzten 12 Monate sowie bei Stornierung oder Kündigung des Vertrages.