Als Kleinstaat werden Staaten bezeichnet, die im Vergleich zu anderen Staaten eine deutlich geringere Größe (
Staatsgebiet bzw.
Bevölkerungszahl) und dadurch ein geringeres Machtpotential (durch wirtschaftliche oder militärische Stärke) haben.Nach dem Grundsatz der Staatengleichheit im
Völkerrecht spielt das jedoch keine wesentliche Rolle. Kleinstaaten haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie ihre größeren Nachbarn. Eine klare Unterscheidung und damit allgemeingültige Einordnung von Staaten als Kleinstaat,
Mittelstaat oder
Großmacht existiert nicht. Der Begriff entstammt der Umgangssprache und stellt die politische Einflusslosigkeit oder Abhängigkeit eines Staates heraus (vgl.
Kleinstaaterei). Das noch deutlichere
Zwergstaat gilt daher als synonym. Abhängig von geschichtlichen Erfahrungen und dem politischen Selbstbewusstsein werden diese Begriffe gelegentlich als diskriminierend verstanden.
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