Als Kleine Anfrage bezeichnet man eine auf wenige Punkte begrenzte Fragestellung eines
Parlamentariers an die
Exekutive, wie beispielsweise eines
Bundestagsabgeordneten an die
Regierung.Im
Europaparlament sind alle Anfragen an die
Kommission Kleine Anfragen. Der Parlamentarier kann diese entweder schriftlich oder mündlich beantworten lassen. Anfragen zur schriftlichen Beantwortung müssen kurz gefasst sein und müssen sich auf präzise Punkte beziehen (Art. 44 GEO EP). Es wird unterschieden zwischen Fragen, die keine eingehenden Nachforschungen erfordern und innerhalb von drei Wochen beantwortet werden, sowie schriftlichen Anfragen ohne Vorrang, die innerhalb von sechs Wochen beantwortet werden müssen. Bei den Anfragen zur mündlichen Beantwortung gibt es zwei Arten: Anfragen mit Ersuchen um mündliche Beantwortung und Anfragen für die regelmäßig stattfindende Fragestunde.
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