Für die Beitragsberechnung bei Kindern, die eine eigene Mitgliedschaft in der GKV haben, gilt:
Für die Höhe des Beitrages sind alle Einnahmen des Kindes zu berücksichtigen, mindestens muß aber ein Drittel der monatlichen
Bezugsgröße herangezogen werden. Ohne Einnahmen gilt der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte. Beachte: Die Beiträge erhöhen sich jährlich, durch die Erhöhung der Bezugsgröße!