Kennzeichen sind im
juristischen Sprachgebrauch alle
Zeichen, insbesondere
Wörter,
Abbildungen,
Buchstaben,
Zahlen,
Gesten, Hörzeichen,
dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der
Form oder sonstige Aufmachungen einschließlich
Farben und Farbzusammenstellungen, die geeignet sind,
Personen,
Gegenstände oder
Handlungen von anderen zu unterscheiden.
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