Karenztage sind ein mögliches Instrument bei der Ausgestaltung der
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Kann der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeiten, so erhält er während der ersten Tage der Krankheit (der Karenztage) keine Lohnfortzahlung. Die Lohnfortzahlung setzt erst nach Ablauf der Karenzzeit ein. Üblich sind im internationalen Vergleich maximal 3 Karenztage. In Deutschland gibt es keine Karenztage, sondern eine Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag.
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Als Karenztage (Karenzzeit) bezeichnet man die Zeitdauer (z.B. in der Pflege- oder
Krankentagegeldversicherung), in der die Versicherung noch nicht leistungspflichtig ist, obwohl der
Versicherungsfall schon eingetreten ist. Die Karenztage beginnen mit der ärztlichen Feststellung der
Arbeitsunfähigkeit. Bei Angestellten dauert die Karenzzeit im Regelfall 43 Tage, da der Arbeitgeber bis zur 6. Woche Lohnfortzahlung leisten muss.