Kapitalertragsteuer
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragssteuer ist eine Erhebungsform der Einkommenssteuer und wird auf Einnahmen aus Kapitalvermögen erhoben. Zinserträge aus
Kapital- oder
Fondsgebundenen Lebensversicherungen mit weniger als 12 Jahren
Laufzeit unterliegen der Kapitalertragssteuer. Die Steuer wird dann vom
Versicherer einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.
Ebenso muss für die Erträge aus Einmalbeitragsversicherungen Kapitalertragsteuer gezahlt werden. Die Kapitalertragssteuer beträgt zur Zeit 25% und ist lediglich eine Vorsteuer. Die Erträge werden im Rahmen der Steuererklärung mit dem individuellen Steuersatz versteuert.
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