Kapitalertragsteuer
Kapitalertragssteuer
Die Kapitalertragsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer (
EEV-Steuer). Ähnlich wie Löhne und Gehälter in Form der Lohnsteuer werden verschiedene Einkünfte aus Vermögen durch die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle belastet. Der Kapitalertragsteuer von 25% unterliegen insbesondere:
Gewinnanteile aus Aktien (Dividenden)
Gewinnanteile aus Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und an Genossenschaften
Zinsen aus Wandelanleihen
Zinsen aus Genußrechten (Genußscheine), unabhängig davon, ob das Recht mit dem Gewinn und/oder dem Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist.
Von der Kapitalertragssteuer befreit sind:
Zinserträge aus Spareinlagen
Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren
Investmentausschüttungen
Diese werden erst im Rahmen der normalen Einkommenbesteuerung des Empfängers erfaßt. Um alle steuerpflichtigen Kapitalerträge zu erfassen, wird die Kapitalertragsteuer im Abzugsverfahren erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Hierbei lassen sich persönliche Einkommensverhältnisse nicht berücksichtigen. Der Steuerpflichtige kann aber die bezahlte Kapitalertragsteuer auf seine Einkommensteuerschuld anrechnen.
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Kapitalertragssteuer
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(f) [经]资本收益税; 印花税
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