Investmentgesellschaft
Kapitalanlagegesellschaft
KAG´s sind Unternehmen, deren Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in Wertpapieren oder Grundstücken anzulegen. Die Anlage muß gesondert vom eigenen Vermögen erfolgen. Über die sich hieraus ergebenden Rechte der Einleger (Anteilinhaber) sind entsprechende Urkunden (Anteilscheine) auszustellen (§1KAGG).
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Kapitalanlagegesellschaft
Allgemein
Sonstige Begriffe
Kapitalanlagegesellschaft
f -, -en jungtinė koncernų [trestų] organizacija [sąjunga]