Bei Abschluss einer
privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht kann der
Versicherungsnehmer am Ende der
Laufzeit zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer Kapitalabfindung entscheiden.Die Kapitalabfindung wird in einer Summe ausgezahlt und ist zu Beginn des Vertrages festgelegt und garantiert. Zuzüglich erhält der Versicherte
Überschussanteile, deren Höhe je nach Versicherungsgesellschaft schwankt.