Kammersänger bzw. Kammersängerin (Abk. Ks.) ist ein Ehrentitel für
Sänger, der die bisherige künstlerische Arbeit unabhängig von Alter und Engagementszeiten bzw. das Lebenswerk auszeichnet. Der Titel wird ohne finanzielle Dotierung in der
Bundesrepublik Deutschland und in
Österreich meist auf
Intendanz- bzw. Kulturderzernatsvorschlag von staatlichen, städtischen bzw. gesellschaftlichen Institutionen verliehen. In der
DDR konnten auch diverse Musiktheater diese Bezeichnung selbst verleihen; in früheren Zeiten wurde der Titel auch in den deutschen Kleinstaaten und in der
k. und k. Monarchie von Fürsten oder Königen verliehen (z. B. "königlicher Hofopernsänger"). Dieser Ehrentitel wird in Schweden z.B. als "Königlicher Hofopernsänger" von kommunaler Seite an Künstler des Musiktheaters verliehen.
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