GKV:
Nach dem Grundgedanken des Solidaritätsprinzips werden die zu erwartenden Ausgaben mit den zu erwartenden Einnahmen jährlich gegenübergestellt. Dabei sollen die Beiträge aktiver Arbeitnehmer die Beitragsausfälle bei anderen Versicherten mit geringeren oder überhaupt keinen Einnahmen (z.B. beitragsfreie Familienangehörige) kompensieren. PKV:
Mit dem Anwartschaftsdeckungsverfahren soll das mit dem im Alter ansteigende Krankheitsrisiko ausgeglichen werden. In der ersten Phase der
Vertragsdauer wird ein höherer Beitrag erhoben als zur Abdeckung des eigentlichen Krankheitsrisikos notwendig wäre.
Diese Beitragsteile werden als sog.
Altersrückstellung verzinslich angesammelt. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Beitrag nicht mehr ausreicht, um die allein durch das Lebensalter gestiegenen Leistungen zu finanzieren, wird die Altersrückstellung zum Ausgleich dieser Mehrkosten verwendet.