Die Bezeichnung kaiserlich und königlich (abgekürzt K.u.k., k. u. k., manchmal auch k. & k. oder, bis zum Ausgleich mit dem Königreich Ungarn von 1867 korrekt, danach oft fälschlich nur k.k.) fand zur Zeit der Österreichisch-Ungarischen Monarchie ab 1867 (mit dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich) Verwendung für gemeinsame Einrichtungen beider Reichshälften, insbesondere für die gemeinsame Armee. Das erste k. (kaiserlich) stand für den Titel Kaiser von Österreich, das zweite k. (königlich) für den Titel Apostolischer König von Ungarn, der in Personalunion ebenfalls vom österreichischen Kaiser geführt wurde.
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