Körperschaftsteuer
Körperschaftssteuer
Das Körperschaftsteuerreformgesetz 1977 leitete einen neuen Abschnitt in der Besteuerung der Körperschaften ein. Während bis dahin die Gewinne einer Körperschaft mehrmals der Besteuerung unterliegen konnten (Doppelbesteuerung), wurde mit der Einführung des Anrechnungsverfahrens sichergestellt, daß eine wirtschaftliche Steuerbelastung der Gewinne der Körperschaften auf der Ebene des inländischen Anteilseigners voll beseitigt wird. Ihre größte wirtschaftliche Bedeutung hat die Reform die Besteuerung von Dividenden. Geblieben ist allerdings die Doppelbesteuerung bei der Vermögensteuer. Neben der Dividende - von der im Regelfall die Kapitalertragsteuer vorweg abgezogen wird - erhält der inländische Anteilseigner eine Steuergutschrift in Höhe von 9/16 der Dividende. Diese Gutschrift wird bei der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer -Veranlagung des Aktionärs zusammen mit der Kapitalertragsteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet, wodurch sich die Rendite der Aktienanlage entsprechend erhöht. Ein
Anrechnungsüberhang wird erstattet. Diese Anrechnung der Körperschaftsteuer gilt allerdings nicht für ausländische Aktionäre und inländische steuerbefreite Stiftungen.
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