Als Junker (von althochdt.: Juncherre = junger Herr, Jungherr) bezeichnet manursprünglich den Sohn eines Mitglied des Hochadels ohne Ritterschlag, später auch adlige
Grundherren /
Gutsbesitzer, (siehe auch Landedelmann). Schließlich war es die allgemeine Bezeichnung für einen jungen
Edelmann ohne sonstigen Titel.bei den Liberalen im 19. Jahrhundert die Adelspartei (Vorläufer der Konservativen)Krautjunker war eine abschätzige Bezeichnung für einen ungeschliffenen (speziell ostelbischen) Landadel / Landbesitzer.einen
Junggesellenbei Hof einen
Offizianten („Hofjunker“)beim Militär einen Offiziersaspiranten, auch
Fahnenjunkerals Junker wurden die adligen preußischen Großgrundbesitzer östlich der Elbe bezeichnet; siehe
Junker (Preußen).für die Ausbildung der Junker existierten spezielle Adelsakademieen (Junkerschulen); siehe auch
SS-Junkerschule.
Steirischer Junker, eine geschützte Weinmarke aus der
Steiermark (Österreich).die Rebsorte
Gutedel.ein Unternehmen, das Schleifmaschinen und Luftreinigungssysteme herstellt; siehe Junker GruppeStatus eines
Schlaraffen zwischen
Knappe und
Ritter
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mittelhochdeutscher Übername "juncherre, -here" => "junger Herr" oder für einen noch nicht Ritter gewordenen Adligen
"junger Herr" oder für einen noch nicht Ritter gewordenen Adligen
Erstes bekanntes Vorkommen:
Junkerer (um 1294), Junker (um 1308), Juncker (um 1552)