Der Ausdruck Jungfrauenweihe (Consecratio Virginium) bezeichnet in der
römisch-katholischen Kirche den feierlichen Ritus der Weihe einer Frau, die sich dem Dienste Gottes und der
Kirche im Stande der Jungfräulichkeit bzw. unaufhörlicher Keuschheit (Ehelosigkeit) hingegeben hat. Der in der Urkirche weit verbreite Ritus der Jungfrauenweihe, der älter als das
Ordensleben ist, war nach dem Mittelalter für Frauen, die "in der Welt" lebten, ungebräuchlich geworden, wurde aber von
Papst Paul VI. 1970 wiederhergestellt. Die Kandidatin wird nach einer mehrjährigen Vorbereitungszeit vom Bischof ihrer Diözese durch den feierlichen Ritus der Consecratio Virginium dem Dienst in der Kirche geweiht (siehe Can. 604). Die gottgeweihte Jungfrau lebt von nun an in einem öffentlichen kirchlichen Stand, im Ordo virginum, einer der sogenannten anderen Formen des , und ist dabei dem jeweiligen Ortsbischof unterstellt. Dies beinhaltet auch die Verpflichtung zum Halten des kirchlichen
Stundengebets, jedenfalls
Laudes und
Vesper.
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