Ein Jahrmarkt ist seit dem Mittelalter ein mehrtägiger
Markt, welcher in einer Stadt ursprünglich nur ein Mal jährlich statt fand. Heute wird die Bezeichnung auch für andere unständige Märkte gebraucht.Das Recht, einen Jahrmarkt zu halten, wurde meistens vom
Kaiser,
König,
Grafen oder sonstigen Landesherrn an einen Ort verliehen, oft im Rahmen des
Stadtrechts (siehe auch
Marktrecht). Jahrmärkte werden oft an einem kirchlichen Feiertag oder dem Festtag eines vor Ort stark verehrten
Heiligen gehalten, so wie beispielsweise
Oster-,
Pfingst-, oder
Weihnachtsmärkte bzw. das
Annafest. Vereinzelt gibt es auch noch saison- oder produktbedingte Jahrmärkte, so wie beispielsweise
Holz-,
Pferde- oder
Wein-Märkte.
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