Die Schari'a, eingedeutscht Scharia ( im Sinne von „Weg zur Tränke“, „deutlicher, gebahnter Weg“; auch: „religiöses Gesetz“, „Ritus“; abgeleitet aus dem Verb ) ist das religiös legitimierte, unabänderliche Gesetz des Islam. Die Pluralform , bezeichnet alle einzelnen darin enthaltenen Vorschriften. Unter
Fiqh versteht man die Gesetzeswissenschaft im Islam. Es entspricht der jurisprudentia der Römer und erstreckt sich auf alle Beziehungen des religiösen, bürgerlichen und staatlichen Lebens im Islam. Die Scharia beansprucht universale Geltung für alle Menschen. Auch alle Nichtmuslime sollen ihr unterworfen werden. Nur wenige Bereiche, wie der islamische Ritus und größtenteils das Familienrecht gelten nur für Muslime. Alle Beziehungen des öffentlichen und privaten Lebens müssen im Sinne des religiösen Gesetzes geregelt werden.
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