Die Tätigkeit der deutschen Investment-Gesellschaften und der von ihnen verwalteten Sondervermögen - Wertpapier- und offene Immobilienfonds - wird durch das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) geregelt. Danach gelten die Investment-Gesellschaften als Kreditinstitute und unterliegen der gleichen staatlichen Beaufsichtigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (
Bankenaufsicht) wie alle Banken und Sparkassen. In erster Linie regelt das KAAG die Verwaltung der Sondervermögen. Insbesondere setzt es Anlagegrenzen für die Fonds im Sinne der Risikominderung. Für die in der Bundesrepublik tätigen ausländischen Fondsgesellschaften wurde ein besonderer Gesetz, das sogenannte Auslands-Investmentgesetz, geschaffen. Ausländische Fonds, die ihre Anteile hier öffentlich vertreiben wollen, müssen sich beim Bundesaufsichtsamt registrieren lassen. Die Zulassung zum öffentlichen Vertrieb setzt voraus, daß ein hiesiger Repräsentant benannt wird, der notfalls juristisch
zur Verantwortung gezogen werden kann.