Investionszulagen
Investitionszulagen sind staatliche Prämien, mit deren Hilfe man aus wirtschaftspolitischen Gründen die Anschaffung von Produktionsgütern oder den Bau von Anlagen erleichtern will. Derartige finanzielle Anreize dienen entweder der kurzfristigen Wirtschaftssteuerung oder haben als Mittel der Strukturpolitik längerfristigen Charakter.
Typisches Beispiel einer zeitlich begrenzten Begünstigung ist die im Stabilitätsgesetz zur Konjunkturunterstützung vorgesehene Investitionszulage. Danach können Unternehmen für Wirtschaftsgüter vom Fiskus einen Zuschuß von 7,5% der Anschaffungskosten erhalten. Als längerfristige Zulagen bestehen folgende strukturpolitische Begünstigungen, ebenfalls in Höhe von 7,5%:
Zulage für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen
Zulage für bestimmte Investitionen im Bereich der Energieerzeugung und -verteilung.
Ergänzend gibt es Investitionszuschüsse (bis 17,5%), insbesondere im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Investitionshilfen sind auch im Ausland weit verbreitet. Ihr Vorteil gegenüber Steuererleichterungen besteht darin, daß sie auch bei einem Unternehmen, das vorübergehend in der Verlustzone geraten ist, einen Investitionsanreiz bieten.
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