Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ( – ICSID) ist ein Teil der
Weltbankgruppe.Die ICSID ist eine unabhängige
internationale Organisation, die im Rahmen der „Konvention über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsbürgern anderer Länder“ gegründet wurde.
Rechtsgrundlage ist das „Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten“ von 1965. Ohne selbst als Schlichter aufzutreten, unterstützt das ICSID durch Festlegung bestimmter Regelungen und Übernahme administrativer Tätigkeiten die Durchführung von Schlichtungsverfahren im Bereich grenzüberschreitender
Investitionen. Der ergangene Schiedssprüche muss vom Mitgliedsland unmittelbar und wie ein Urteil, das durch eigene Gerichte ergangen ist, umgesetzt werden. Bis Mitte der achtziger Jahre war der Schlichtungsmechanismus des ICSID ausschließlich Bestandteil konkreter, einzelner Verträge. Inzwischen findet sich die generelle Verpflichtung von Regierungen, sich bei Investitionsstreitigkeiten dem Schlichtungsmechanismus des ICSID zu unterwerfen, auch in circa 20 Investitionsgesetzen und in über 2000
bilateralen Investitionsschutzabkommen.
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