Internationale Organisation (Völkerrecht)

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Internationale Organisation (Völkerrecht)
Eine Internationale Organisation im völkerrechtlichen Sinne ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Staaten oder anderen Völkerrechtssubjekten, der auf Dauer angelegt ist, sich in der Regel über nationale Grenzen hinweg betätigt und überstaatliche Aufgaben erfüllt. Wesentliches Merkmal einer solchen Organisation ist, dass sie mindestens ein Organ hat, durch das sie handelt. Derzeit sind weltweit etwa 250 Organisationen tätig. Prominente Beispiele sind die Vereinten Nationen (UN) und die Europäische Gemeinschaft (EG).
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