Der Begriff Völkerrecht bezeichnet die Rechtsordnung, die die Beziehungen zwischen den
Völkerrechtssubjekten regelt. Das Völkerrecht wird neben dem
Internationalen Privatrecht auch als internationales Recht bezeichnet. Das
supranationale Recht stellt eine besondere Ausformung des Völkerrechts dar.Von überragender Bedeutung für das Völkerrecht ist heute die
Charta der Vereinten Nationen, weshalb sie von einigen Autoren auch als Verfassung der Völkerrechtsgemeinschaft bezeichnet wird. Sie hat, zumindest für die Mitglieder der Vereinten Nationen, Vorrang gegenüber anderen internationalen Übereinkünften (Artikel 103 UN-Charta).
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