Die Instanz (gleichbedeutend mit Rechtszug) ist ein Verfahrensabschnitt vor einem bestimmten Gericht aus dem
hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit eines bestimmten
Gerichtszweigs. Wer vor den deutschen
Gerichten Rechtsschutz sucht, dem ist in der Regel ein mehrstufiger „Instanzenzug“ eröffnet, also die Möglichkeit einer Überprüfung der getroffenen Entscheidung durch ein Gericht höherer Instanz. Den Zugang zur Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweigs nennt man
Rechtsweg.
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