Insolvenz
Insolvenz (
lat. insolvens, "nicht-lösend", hier im Sinne von: "Schuldscheine nicht einlösen könnend") bezeichnet die Eigenschaft eines
Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem
Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder
Überschuldung.
Mehr unter Wikipedia.org...
Insolvenz
Insolvenz bedeutet andauernde Unfähigkeit eines Unternehmens (oder auch einer Privatperson), seinen/ihren fälligen Verpflichtungen nachkommen zu können.
Um in einem Insolvenzfall eine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger herbeizuführen, kommen als rechtliche Möglichkeiten in erster Linie das Konkursverfahren und das gerichtliche Vergleichsverfahren in Betracht. Das Konkursverfahren kann auf Antrag des Schuldners oder bereits eines der Gläubiger beim Amtsgericht eingeleitet werden. Dabei wird das Vermögen des Schuldners zur Befriedigung der Gläubiger verwertet. Nur der Schuldner dagegen zur Abwendung eines Konkurses die Möglichkeit, ein Vergleichsverfahren zu beantragen, Dies setzt aber voraus, daß er mindestens 35% der Forderungen erfüllen kann. Lehnen die Gläubiger einen solchen Vergleich vor Gericht ab, so wird in der Regel ein Anschlußkonkurs eröffnet.
© 2005
aspect online. Ihr Finanzportal für kostenlose Vergleiche von Versicherungs- und Bankprodukten.
Insolvenz
Betriebswirtschaft
Mikro/Makrobegriffe
Insolvenz
Unfähigkeit, Schulden zu begleichen. Eine Verordnung der EU aus dem Jahr 2000 zielt darauf ab, die Abwicklung einer Konkursmasse in verschiedenen Mitgliedstaaten zu regeln und Schuldner an der Verlagerung von Vermögensgegenständen in einen anderen Staat, um sich so der Zahlungspflicht zu entziehen, zu hindern. (Siehe justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen:
Insolvenz)
die Insolvenz
- bankruptcy sự vỡ nợ, sự phá sản, sự mất hoàn toàn
- default sự thiếu, sự không có, sự không đủ, sự vắng mặt, sự bỏ cuộc
- insolvency tình trạng không trả được nợ