Die Insassenunfallversicherung bietet im Gegensatz zur allgemeinen
Unfallversicherung Versicherungsschutz nur für Unfälle, welche die versicherten Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten
Kraftfahrzeuges erleiden. Da nur der so definierte Ausschnitt aller denkbaren Lebensbereiche versichert ist, sind die Prämien regelmäßig deutlich niedriger kalkuliert, als bei der Allgemeinen Unfallversicherung.
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Die Insassenunfallversicherung ergänzt den Kraftfahrtversicherungsschutz und schützt die Insassen des eigenen Wagens bei einem Unfall, unabhängig von der Schuldfrage.
Es existieren drei verschiedene Varianten der Insassenunfallversicherung:
Pauschalsystem: Die Versicherungssummen werden gleichmäßig auf alle berechtigten Insassen, die sich zum Unfallzeitpunkt im Fahrzeug befinden, aufgeteilt. Bei zwei oder mehr Versicherten erhöhen sich die vereinbarten Summen automatisch um jeweils 50%.
Platzsystem: Jeder einzelne Platz des Fahrzeuges ist mit der gleichen Summe versichert. Befinden sich zur Zeit des Unfalls mehr Personen im Fahrzeug als Plätze versichert sind, wird die Entschädigung für die einzelne Person entsprechend gekürzt.
Namentliche Versicherung sonstiger Personen: Versicherte Personen sind alle namentlich bezeichneten. Diese Versicherungsart ist unabhängig von einem bestimmten Fahrzeug.
Bei der Insassenunfallversicherung nach dem Pauschalsystem und dem Platzsystem sind jeweils alle berechtigten Insassen des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs versichert ausgenommen Kraftfahrer und Beifahrer, die bei dem
Versicherungsnehmer angestellt sind (Berufsfahrer).
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle, die im ursächlichen Zusammenhang stehen mit dem:
Lenken
Benutzen
Behandeln und Pflegen
Be- und Entladen
Abstellen
Ein- und Aussteigen
Leistungen der Insassenunfallversicherung:
Invaliditätssumme
Todesfallsumme
Tagegeld
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld