Die Inhaberklausel ist ein Vermerk im Versicherungsvertrag, der den Inhaber oder Besitzer der Versicherungspolice festlegt. Dieser Inhaber ist alleinig berechtigt, die Versicherungsleistung zu empfangen.
Der
Versicherer darf vor Auszahlung der Versicherungsleistung einen Nachweis über die Identität des Inhabers und seine Rechte, die Versicherungsleistung in Empfang zu nehmen, verlangen.