Die Impfung ist eine vorbeugende Maßnahme gegen verschiedene
Infektionskrankheiten und wird deshalb auch Schutzimpfung genannt. Man unterscheidet aktive Impfung und passive Immunisierung. Bei einer aktiven Impfung – auch
Vakzination genannt – wird der
Impfstoff (Vakzine) in Form abgeschwächter, abgetöteter oder fragmentierter
Krankheitserreger oder deren
Toxine in den Körper eingebracht. Ziel dieser Impfung ist es, das körpereigene
Immunsystem zur Bildung spezifischer
Antikörper anzuregen und so eine
spezifische Immunität gegen die entsprechende Infektionskrankheit zu bewirken. Bei einer passiven Impfung hingegen wird mit
Impfserum geimpft, welches die spezifischen Antikörper (
Immunglobuline) gegen den betreffenden Krankheitserreger oder dessen Toxin bereits in hoher Konzentration enthält. Es stehen Impfstoffe gegen eine Vielzahl von
viralen und
bakteriellen Infektionskrankheiten bereit.
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Grundsätzlich sind Impfungen nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes in der PKV, da als
Versicherungsfall die med. notwendige Heilbehandlung, nicht aber die Vorbeugung zählt. Viele Privaten Krankenversicherer bezahlen aber innerhalb des ambulanten Tarifs die wichtigen Schutzimpfungen.(z.B. Tetanus)
Sehr leistungsstarke Gesellschaften zahlen auch für Schutzimpfungen wie z.B. Malaria. Leistungspflicht dagegen besteht für die passive Immunisierung, z.B. nach einem Kontakt eines eventuell tollwütigen Tieres.