Immobilienfonds
Immobilienfonds
Immobilienfonds sind eine auf Haus- und Grundbesitz ausgerichtete Vermögensanlage. Unterschieden wird dabei zwischen "offenen" und "geschlossenen" Fonds.
Offene Immobilienfonds sind wie Wertpapier-Investmentfonds (Investmentsparen) organisiert: ihr Objektbestand kann sich laufend durch Neuerwerb, ggf. auch durch Veräußerung, verändern; das Vermögen schwankt mit der Zahl der verkauften Anteile. Wird demgegenüber ein geschlossener Fonds zur Finanzierung eines bestimmten Bauvorhabens aufgelegt, ist die Zahl der Anteile ist von vornherein fest und ändert sich nicht mehr. Wesentlich sind die - bei den beiden Konstruktionen sehr unterschiedlichen - steuerlichen Auswirkungen. Die Anteilseigner eines geschlossenen Fonds gelten als Miteigentümer der Immobilien; sie erzielen steuerliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die ihnen anteilig zugerechnet werden. Infolge von Einkommen- und Vermögensteuer-Vorteilen sind geschlossene Fonds vor allem für solche Anleger interessant, die einer höheren Einkommensbesteuerung und der Vermögensteuerpflicht unterliegen. Die Anteile eines geschlossenen Fonds sind allerdings im Fall akuten Geldbedarfs - wie direkter
Grundbesitz auch - nicht immer kurzfristig zu veräußern.
Die durchweg von Banken getragenen offenen Fonds richten sich hingegen nicht nur an steuerorientierte Anleger: Zwar ergeben sich keine steuerlichen Verluste, da die Ausschüttungen grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen. Steuervorteile entstehen jedoch, da die auf Veräußerungsgewinne und Bauzinsen entfallenden Ausschüttungsteile - ebenso wie die Wertsteigerungen der Anteile - steuerfrei bleiben. Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) schriebt vor: bestimmte Anlagebegrenzungen, ausgeprägte Kontrolle und gesetzliche Rücknahmeverpflichtung und Anteile zu dem börsentäglich veröffentlichten Rücknahmepreis. Durch ihre kleine Stückelung und die hohe Fungibilität (Einsetzbarkeit) sind Anteile offener Fonds auch für Anleger kleinerer Beträge interessant.
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