hedge
v.
einzäunen, begrenzen, eingrenzen; sich nicht festlegen
Hedgegeschäft
Der Begriff Kurssicherung oder Hedgegeschäft (kurz Hedging; von
engl. to hedge [], „absichern“) bezeichnet ein Finanzgeschäft zur Absicherung einer
Transaktion gegen Risiken wie beispielsweise
Wechselkursschwankungen oder Veränderungen in den
Rohstoffpreisen. Die
Person oder
Unternehmung, die eine Transaktion hedgen möchte (auch Hedger genannt), geht zu diesem Zweck eine weitere Transaktion ein, die mit der zugrunde liegenden Transaktion gekoppelt ist. Dies findet gewöhnlich in der Form eines
Termingeschäfts statt. Ein perfekter Hedge eliminiert jegliches Risiko, ist aber in der Praxis fast unmöglich.
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Hedging
Kurssicherungsgeschäft
Hedging
Risiken einer Position werden durch die Chancen einer anderen Position teilweise kompensiert (Diversifikation), d. h. Verringerung des Risikos durch Variation negativ korrelierter Einzelpositionen. So werden etwa Preisrisiken bei Welthandelsrohstoffendurch Sicherungsgeschäfte in Form von Warentermingeschäftenabgesichert. Beim Finanz-Hedging werden Zins- und Wechselkursrisiken im Devisen-, Edelmetall- und Wertpapierhandel abgesichert.
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Hedging
Absicherung
Die übertragung eines aus einer nachteiligen Preisbewegung entstehenden Verlustrisikos mittels eines Kaufs oder Verkaufs von Kontrakten im Terminmarkt. Die Position im Futuresmarkt ist ein Ersatz für den zukünftigen Kauf oder Verkauf der effektiven Ware im Kassamarkt. Wenn eine Ware in der Zukunft gekauft werden soll, kauft man einen Terminkontrakt (long hedge); wenn die Ware in der Zukunft verkauft werden soll, verkauft man einen Terminkontrakt (short hedge).