Haushaltshilfe
Haushaltshilfe
Versicherte der GKV erhalten unter gewissen Voraussetzungen eine Haushaltshilfe: während einer Vorsorgekur, während einer stationären Behandlung während einer Reha - Maßnahme bei häuslicher Krankenpflege während einer Müttergenesungskur. Voraussetzung ist, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder das behindert ist und auf Hilfe angewiesen ist.
Anspruch nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Eine Finanzierung der Haushaltshilfe über die PKV ist durch Abschluß einer Krankenhaustagegeldversicherung möglich. Die Höhe des Krankenhaustagegeldes ist den individuellen Bedürfnissen anzupassen.
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Haushaltshilfe
Die Kosten für eine Haushaltshilfe können für die Zeit der
Rehabilitationsleistung übernommen werden, wenn keine andere Person den Haushalt fortführen kann und im Haushalt Kinder unter zwölf Jahren oder andere hilfebedürftige Personen leben.
Haushaltshilfe
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(f) 家务女帮工,女佣人
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Hausangestellter
Hausangestellter, Haushaltshilfe