Beiträge für Hausfrauen sind zu entrichten, wenn der Ehemann privat versichert ist und die Ehefrau die Mitgliedschaft in der GKV fortsetzt. Festgesetzt wird meistens ein fiktives Einkommen in halber Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder 80 % davon. Günstige Gesetzliche Krankenkassen können Sie bei
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