Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist als höchstes Organ einer
Aktiengesellschaft im Gesellschaftsrecht vorgesehen. Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Berechtigte Teilnehmer der Hauptversammlung sind alle
Aktionäre eines Unternehmens.Wesentliche zu beachtende Rechtsgrundlage sind in Deutschland die Paragraphen 118 bis 147 des
Aktiengesetzes.Auf der Hauptversammlung werden grundsätzliche Entscheidungen für das Unternehmen gefällt, beispielsweise die Wahl der Mitglieder im
Aufsichtsrat, Änderungen der Statuten sowie die Ausschüttung von Gewinnen in Form einer
Dividende. Wichtiger Punkt auf der
Tagesordnung ist die
Entlastung des Aufsichtsrats und des
Vorstands. Die Hauptversammlung wählt in der Regel den
Abschlussprüfer.
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Hauptversammlung
In der Hauptversammlung (HV), dem "Parlament der Aktionäre", üben die Anteilseigner einer Aktiengesellschaft oder deren Vertreter ihr gesetzlich geregelten Rechte aus. Die Hauptversammlung tritt mindestens einmal jährlich zur Entgegennahme des Jahresabschlusses zusammen. Daneben können außerordentliche Hauptversammlungen einberufen werden, wenn z.B. Kapitalerhöhungsmaßnahmen zu beschließen sind.
Der Vorstand muß zur Hauptversammlung rechtzeitig einladen, die Tagesordnung bekanntgeben und zu jedem Punkt eigene Vorschläge unterbreiten; auch etwaige Gegenanträge von Aktionären sind mitzuteilen (
Opposition). Die Aktionäre erhalten alle diese Unterlagen über ihre Bank, bei der sie ihre Aktien im Depot verwahren lassen; die "Depotbank" muß dabei Vorschläge für die Stimmrechtsausübung machen. Aktionäre können von sich aus die Einberufung der Hauptversammlung verlangen, wenn sie mindestens über 5% des Grundkapitals (
Eigenkapitals) verfügen.
Die Hauptversammlung ist insbesondere zuständig für die Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat, der seinerseits den Vorstand bestellt, die Entscheidung über die Verteilung des Bilanzgewinns (
Dividende). Die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das vergangene Geschäftsjahr sowie für die Bestellung des Abschlußprüfers. Die Verwaltung hat den Aktionären in der Hauptversammlung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten auf Verlangen zusätzliche Auskünfte zu erteilen. Nur bei Vorliegen besonderer, gesetzlich fixierter Umstände darf die Antwort verweigert werden (Auskunftsrecht).
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Hauptversammlung
Allgemein
Sonstige Begriffe
Hauptversammlung
Die Gesellschafter der
AG - die Aktionäre - üben ihre Rechte auf einer gemeinsamen Versammlung - der Hauptversammlung - aus und beschließen dort über die Angelegenheiten der Gesellschaft. Sie bestellen z.B. die Mitglieder des
Aufsichtsrats und befinden über Änderungen der
Satzung.
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Justiz-Online.
die Hauptversammlung
- annual meeting; general meeting