Ein Hauptort ist zumeist ein Ort in einer
Gemeinde, in einer
Stadt, in einer
Region, eines Landes oder eines Staates mit Sitz der Hauptverwaltung, der Verwaltungsspitze/ des Bürgermeisters oder der Regierung. Eine
Hauptstadt ist der Hauptort eines Staates, muss aber nicht zwingend auch Regierungssitz sein, s.
Amsterdam und
Den Haag in den Niederlanden, oder eines Landes (Landeshauptstadt) oder einer Region (z.B.
Kreisstadt). Dies muss nicht immer der größte oder bevölkerungsreichste Ort sein. Bei Gemeindezusammenlegung ist zumeist der Ortsteil mit Sitz des Gemeinde-/ Stadtrates/ des Bürgermeisters/ der Verwaltungsspitze der Hauptort.
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