In einer Gruppenversicherung (auch Kollektivversicherung) wird eine Personengruppe in einem gemeinsamen Vertrag versichert.
Die Gruppenversicherung wird vom
Versicherungsnehmer (z.B. eine Firma als Vertragspartner) verwaltet. Dieser zieht die Beiträge bei den versicherten Mitgliedern oder Arbeitnehmern ein und führt sie geschlossen an den
Versicherer ab.
Die Gruppenversicherung muss bestimmte Voraussetzungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) erfüllen: Die versicherten Personen müssen Arbeitnehmer/Mitglieder des Vertragspartners sein
Der zu versichernde Personenkreis muss nach objektiven Merkmalen aus der Gesamtbelegschaft ausgewählt werden (z. B. nach Lebensalter, Personenstand, beruflicher Stellung etc.)
Mindestens 20 Personen müssen je Tarifart versichert werden
Bei einer Beteiligungsquote von mindestens 90% können sowohl der rabattierte Einzeltarif als auch der Firmengruppentarif angewendet werden
Bei einer Beteiligungsquote von weniger als 90%, aber mindestens 50%, kann nur der rabattierte Einzeltarif angewendet werden
Bei Berufsverbänden müssen wenigstens 100 Mitglieder versichert werden
Eine Gruppenversicherung erfaßt eine Vielzahl von versicherten Personen, die zum Versicherungsnehmer (Firma, Institution, Verband) bestimmte Beziehungen haben. Gruppenversicherungsverträge haben Beitragsvorteile.