Eine Gruppe ist der Zusammenschluss mehrerer
Abgeordneter des
Deutschen Bundestages, die weniger Rechte als eine
Fraktion besitzt.
Parteien, die im Bundestag mit mindestens drei Abgeordneten vertreten sind, aber nicht fünf Prozent der Abgeordneten oder mehr stellen, können sich zu einer Gruppe zusammenschließen. Eine Gruppe im Bundestag hat zwar nicht die gleichen Rechte wie eine Fraktion (so stellen Gruppen grundsätzlich keinen Vizepräsidenten des Bundestages), aber sie hat doch erheblich mehr Rechte (z. B. Antrags-, Mitgliedschafts- und Rederechte v. a. in den Ausschüssen), als es
fraktionslose Abgeordnete haben.
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