Grundschuld
Grundschuld
Die Grundschuld gewährt dem Darlehens-Gläubiger dingliche Sicherheit an einem Grundstück. Meistens wird sie bei mitttel- und langfristigen Ausleihungen, vor allem im Rahmen der Baufinanzierung bestellt. Sie räumt den Kreditgebern - vornehmlich Pfandbriefinstituten, Bausparkassen, Geschäftsbanken, Sparkassen und Versicherungen - das Recht ein, Grundstücke versteigern zu lassen, wenn das Darlehen nicht vertragsgemäß zurückgezahlt wird. Auf ein einzelnes Grundstück können im Grundbuch mehrere Grundschulden eingetragen werden; die Eintragungen geben dann an, in welcher Reihenfolge die Gläubiger einer Zwangsversteigerung ihr Geld zurückerhalten können, Während die Pfandbriefinstitute in der Regel erstrangig gesicherte Darlehen gewähren, begnügen sich Geschäftsbanken, Sparkassen und Bausparkassen oft mit einer zweitrangigen Eintragung der Grundschuld.
Im Gegensatz zur Hypothek, die zwingend eine Darlehensforderung voraussetzt, ist die mit ihr eng verwandte Grundschuld nicht von einem bestehenden Kredit abhängig. Sie wird daher wegen der größeren Beweglichkeit bei der Absicherung von Bankkrediten bevorzugt.
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Grundschuld
Grundschuld
(f) 地产债;土地费用
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