Großhandel
Großhandel im funktionellen Sinne liegt vor, wenn Marktteilnehmer Güter, die sie in der Regel nicht selbst be- oder verarbeiten (Handelswaren), vom Hersteller oder anderen Lieferanten beschaffen und an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter, gewerbliche Verwender (z. B. Behörden, Bildungsstätten) oder an sonstige Institutionen (z. B. Kantinen, Vereine), soweit es sich nicht um private Haushalte handelt, absetzen. Großhandel im institutionellen Sinne, auch als Großhandelsunternehmung, Großhandelsbetrieb oder Großhandlung bezeichnet, umfasst jene Institutionen, deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend dem Großhandel im funktionellen Sinne zuzurechnen ist. In der amtlichen Statistik wird eine Unternehmung oder ein Betrieb dann dem Großhandel zugeordnet, wenn aus der Großhandelstätigkeit eine größere Wertschöpfung resultiert als aus einer zweiten oder mehreren sonstigen Tätigkeiten.
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Großhändler
In der klassische Großhandelsfunktion kauft der Großhändler Ware bei Herstellern auf eigene Rechnung und verkauft sie anschließend an Händler über sogenannte Showrooms. In dieser Rolle übernimmt er Sortiments-, Raum- und Zeitüberbrückungsfunktionen für den Bekleidungseinzelhändler. Ein Großhändler offeriert neben den Waren verschiedener Hersteller, häufig vollständige Sortimente, die er mit Accessoires zu Themenschwerpunkten verbindet.
Großhändler
groothandelaar - Großhändler
der Großhändler
- wholesaler người bán buôn
Großhändler
Großhändler
(m) 批发商 (人)
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