Eine große selbständige Stadt (vergl. § 10 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung/NGO) stellt eine
niedersächsische Besonderheit dar. Es handelt sich im Regelfall um ehemals kreisfreie Städte, die im Rahmen der
Gebietsreform der 70er Jahre kreisangehörig wurden. Um die durchweg einschneidenden Maßnahmen "erträglicher" zu machen, wurden gewisse Sonderrechte verbrieft. So besitzt die große selbständige Stadt gegenüber einer "einfachen"
Stadt oder
Gemeinde trotz ihrer Kreisangehörigkeit einen größeren Grad an Selbständigkeit (ähnlich dem einer
kreisfreien Stadt). Die Bildung weiterer großer selbständiger Städte ist in Niedersachsen nicht geplant.
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