Große Kreisstadt ist ein Begriff aus dem
deutschen Kommunalrecht. Eine große Kreisstadt ist in einigen
Bundesländern ein besonderer rechtlicher Status einer in der Regel größeren kreisangehörigen
Gemeinde, die bestimmte zusätzliche Zuständigkeiten im Vergleich zu den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden innehat. Dieser Sonderstatus fußt auf hoheitlicher Verleihung. Einerseits können
kreisfreie Städte (Stadtkreise) aus Gründen des öffentlichen Wohls durch
Gesetz oder Rechts
verordnung mittels Eingliederung in einen
Landkreis zu kreisangehörigen Großen Kreisstädten herabgestuft werden, wie es im Rahmen von
Kommunalreformen geschehen ist. Anderseits können kreisangehörige Gemeinden auf eigenen Antrag durch Rechtsverordnung des
Staatsministeriums des Inneren den Status einer Großen Kreisstadt erlangen, welcher erst ab einer bestimmten Mindesteinwohnerzahl erteilt werden kann. Das Staatsministerium des Inneren hat bei der Abwägung, ob eine kreisangehörige Gemeinde zu einer Großen Kreisstadt werden solle, zu berücksichtigen, inwieweit die fragliche Gemeinde Gewähr dafür bietet, dass sie mit ihrer Leistungs- und Verwaltungskraft die Aufgaben einer Großen Kreisstadt ordnungsgemäß erfüllen kann. Große Kreisstädte müssen nicht zwingend auch
Kreisstädte (Sitz des
Landratsamtes) sein.
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