Große Anfragen sind Fragen, die meist von einer Fraktion der Opposition eingereicht werden und an die Bundes- oder Landesregierung gerichtet sind.Große Anfragen an die Bundesregierung sind gemäß § 100, Satz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) kurz und bestimmt zu fassen, können mit einer kurzen Begründung versehen werden und sind dem Bundestagspräsidenten einzureichen. Dieser fordert die Bundesregierung auf, zu erklären, ob und wann sie die Anfrage beantwortet. Die Beantwortung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen.
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