Ein Grammophon oder -fon (von
gr.: gramma, „Schrift, Geschriebenes“ und phone, „Stimme, Laut, Ton“) ist ein Gerät zur Aufzeichnung und Wiedergabe von
Tönen, das 1887 von
Emil Berliner erfunden wurde (Anmeldung zum
Patent: 26. September 1887). Als reines Abspielgerät war es der mechanische Vorläufer des
Plattenspielers. Berliner ließ den Namen Grammophon (im englischen Original Gramophone) gesetzlich schützen; er entwickelte sich indes zum Gattungsbegriff für alle Apparate ähnlicher Bauart.
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