Gliedstaat (Teilstaat) ist ein
Begriff aus den
Staatswissenschaften. Die Gliedstaaten sind die geografischen und politischen Einheiten mit
Staatsqualität innerhalb eines
föderativ organisierten Staates (
Bundesstaates).Im Gegensatz zu dem ihm übergeordneten
Gesamtstaat besitzt der Gliedstaat im strengen Sinn keine
völkerrechtliche Souveränität sowie eine beschränkte, geteilte
staatsrechtliche Souveränität. Einzelne völkerrechtliche Souveränitätsrechte können den Gliedstaaten erhalten bleiben, wie etwa das Recht, eigene diplomatische Vertretungen im Ausland zu unterhalten, wie dies
Bayern im deutschen Kaiserreich erlaubt war. Sein
Staatsgebiet und seine Organe unterstehen der Befehlsgewalt eines übergeordneten Staatsgebildes, des Gesamtstaates. Die Befehlsgewalt des Gesamtstaates bemisst sich grundsätzlich nach der Verfassung des Gesamtstaats, hinzutreten können Vereinbarungen mit den Gliedstaaten oder Erklärungen der Gliedstaaten. Somit verbleiben den Gliedstaaten eigene Politikfelder, die der Staatsgewalt des Gesamtstaates entzogen sind. Ausnahmen davon sehen die Verfassungen jedoch vielfach im
Kriegsfall sowie in anderen Fällen des
Notstands vor. Außerdem existiert im Gliedstaat ein eigenes politisches System, welches üblicherweise nach den Grundsätzen der
Gewaltenteilung konzipiert ist. Demnach existiert eine
Exekutive, der eine
Regierung vorsteht. Ferner existiert eine
Legislative, welche durch ein
Parlament errichtet wird, wobei daneben Elemente direkter Demokratie existieren können.
Mehr unter Wikipedia.org...