Die Dividende ist der Teil des
Gewinns, den eine
Aktiengesellschaft an ihre
Aktionäre oder eine
Genossenschaft an ihre Genossenschaftler ausschüttet.Ob eine Dividende gezahlt wird und in welcher Höhe, wird vom Management vorgeschlagen und von der
Hauptversammlung beschlossen. Die Gewinnausschüttung erfolgt meist am Tag nach der Hauptversammlung. Es kann jedoch auch nach einem Geschäftsjahr mit Gewinn auf die Auszahlung einer Dividende verzichtet werden, z.B. wenn das Unternehmen eine größere Investition plant. Entscheidend für den Anspruch auf eine Dividendenzahlung bei ruhenden Beständen ist, ob der Aktionär am letzten Tag vor dem
Ex-Tag die entsprechende
Aktie in seinem
Wertpapierdepot verbucht hatte. Bei schwebenden Börsengeschäften bestimmt sich der Anspruch nach dem Schlusstag. Der letzte Tag vor dem Ex-Tag ist der letzte cum-/inklusiv-Tag. Der Ex-Tag ist i. d. R. der Zahlbarkeitstag, muss es aber nicht zwingend sein. Trotzdem wird in solchen Ausnahmefällen bei Kauf ab Ex-Tag kein Dividendenanspruch mehr erworben. Am Ex-Tag erfolgt der Abschlag der Bruttodividende vom Börsenkurs, was sich infolge anderer Marktfaktoren aber nicht sichtbar niederschlagen muss. Zwar spricht man davon, dass die Dividende aus dem Kurs heraus gerechnet wird, oder vom Dividendenabschlag, tatsächlich beachten allerdings die Marktteilnehmer lediglich die Ausschüttung und der Kurs kommt nach wie vor durch
Angebot und
Nachfrage zustande.
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Der
Versicherer muss mindestens 90% seines erwirtschafteten Gewinnes an den
Versicherungsnehmer abführen.
Die Ergebnisquellen für den erwirtschafteten Gewinn sind Rationalisierungs-, Zins-, Sterblichkeits- und
Stornogewinne.
Der Versicherer kann in Form einer Direktgutschrift, einer Rückstellung für Beitragsrückerstattung oder in einer Mischung beider Formen den Versicherungsnehmer am Gewinn beteiligen. Direktgutschrift:
Bei der Direktgutschrift wird dem Versicherungsvertrag ein bestimmter Prozentsatz des
Deckungskapitals im laufenden Jahr (i.d.R zwischen 0,5% und 2%) oder 35% des auf ihn fallenden
Überschussanteils sofort gutgeschrieben. Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB):
Bei der Rückstellung für Beitragsrückerstattung erfolgt eine Zuordnung nicht unmittelbar zu dem einzelnen Vertrag.
Die im Geschäftsjahr anfallenden Überschüsse (Jahresüberschuss) werden der Gewinnreserve (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) zugeführt.
Dem einzelnen Vertrag wird dann aus dieser Gewinnreserve eine geschäftsplanmäßige (vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zu genehmigende) Überschusszuweisung zugeführt. Diese Vorgehensweise führt zu einer konstanteren Gewinnbeteiligung, da die Schwankungen der Überschüsse in den einzelnen Jahren aufgefangen werden.Methoden der Gewinnausschüttung:
Erhöhung der
Ablaufleistung (verzinsliche Ansammlung)
Bonussystem
Dynamik Laufzeit-Verkürzung Verrechnung mit laufender Prämie (Sofortüberschuss)