Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung
Neben der Bilanz ist die Gewinn- und Verlustrechnung - auch als Ergebnis- oder Erfolgsrechnung bezeichnet - der zweite Teil des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Während sich in der Bilanz der Gewinn oder Verlust zu einem Stichtag als Saldo von Aktiva und Passiva in einem einzigen Betrag ergibt, soll die Gewinn- und Verlustrechnung für eine bestimmte Periode durch den Ausweis von Aufwand und Ertrag neben der Höhe vor allem die Quellen und Struktur des Ergebnisses aufzeigen. Sie ist also eine Zeitabschnittsrechnung.
Aus der Differenz von Aufwendungen und Erträgen errechnet sich der Jahresüberschuß oder -fehlbetrag. Nach Berücksichtigung etwaiger Gewinn- oder Verlustvorträge und eventueller Veränderungen bei den Rücklagen ergibt sich der Bilanzgewinn (
Reingewinn) oder -verlust. Er stimmt - wie der Begriff besagt - mit dem in der Bilanz ausgewiesenen Erfolg überein.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist nur für Aktiengesellschaften und Unternehmen einiger besonderer Wirtschaftszweige vorgeschrieben; ansonsten ist die Form im wesentlichen frei.
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Gewinn- und Verlustrechnung
Betriebswirtschaft
Sonstige Begriffe
siehe auch:
Jahresabschluß Teil des Jahresabschlusses. Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens für ein Geschäftsjahr.
Gewinn- und Verlustrechnung
Der
Kaufmann und die
Handelsgesellschaften stellen in der Gewinn- und Verlustrechnung den Erträgen die Aufwendungen gegenüber. Von Erträgen spricht man, wenn auf Seiten des Kaufmanns oder der Handelsgesellschaft ein Vermögenszuwachs eintritt, ohne dass der Kaufmann oder die Handelsgesellschaft insoweit eine finanzielle Gegenleistung zu erbringen haben.
Beispiel: Umsatz von Waren mit Gewinn.
Aufwendungen sind Ausgaben, die vorgenommen werden, ohne dass der Kaufmann oder die Handelsgesellschaft eine finanzielle Gegenleistung erhalten.
Beispiel: Zahlung von Steuern an das Finanzamt.
Die Gegenüberstellung und Saldierung der Erträge mit den Aufwendungen zeigt dem Kaufmann oder der Handelsgesellschaft, ob das Unternehmen letztlich mit Gewinn oder Verlust gearbeitet hat. Diese Endaussage erklärt den Namen der Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Gewinn- und Verlustrechnung bildet zusammen mit der
Bilanz den
Jahresabschluss.
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