Gewinn und Verlustrechnung

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Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung (auch Gewinn-und-Verlust-Rechnung, abgekürzt jeweils GuV oder GVR) ist neben der Bilanz ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses, also der externen Rechnungslegung eines Unternehmens. Sie stellt Erträge und Aufwendungen eines bestimmten Zeitraumes, insbesondere eines Geschäftsjahres, dar und weist dadurch die Art, die Höhe und die Quellen des unternehmerischen Erfolges aus. Überwiegen die Erträge, ist der Erfolg ein Gewinn, andernfalls ein Verlust.
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Gewinn- und Verlustrechnung
Neben der Bilanz ist die Gewinn- und Verlustrechnung - auch als Ergebnis- oder Erfolgsrechnung bezeichnet - der zweite Teil des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Während sich in der Bilanz der Gewinn oder Verlust zu einem Stichtag als Saldo von Aktiva und Passiva in einem einzigen Betrag ergibt, soll die Gewinn- und Verlustrechnung für eine bestimmte Periode durch den Ausweis von Aufwand und Ertrag neben der Höhe vor allem die Quellen und Struktur des Ergebnisses aufzeigen. Sie ist also eine Zeitabschnittsrechnung. Aus der Differenz von Aufwendungen und Erträgen errechnet sich der Jahresüberschuß oder -fehlbetrag. Nach Berücksichtigung etwaiger Gewinn- oder Verlustvorträge und eventueller Veränderungen bei den Rücklagen ergibt sich der Bilanzgewinn (Reingewinn) oder -verlust. Er stimmt - wie der Begriff besagt - mit dem in der Bilanz ausgewiesenen Erfolg überein. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist nur für Aktiengesellschaften und Unternehmen einiger besonderer Wirtschaftszweige vorgeschrieben; ansonsten ist die Form im wesentlichen frei.

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Gewinn- und Verlustrechnung
Betriebswirtschaft
Sonstige Begriffe
siehe auch: Jahresabschluß
Teil des Jahresabschlusses. Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens für ein Geschäftsjahr.


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Gewinn- und Verlustrechnung
Der Kaufmann und die Handelsgesellschaften stellen in der Gewinn- und Verlustrechnung den Erträgen die Aufwendungen gegenüber. Von Erträgen spricht man, wenn auf Seiten des Kaufmanns oder der Handelsgesellschaft ein Vermögenszuwachs eintritt, ohne dass der Kaufmann oder die Handelsgesellschaft insoweit eine finanzielle Gegenleistung zu erbringen haben.
Beispiel: Umsatz von Waren mit Gewinn.
Aufwendungen sind Ausgaben, die vorgenommen werden, ohne dass der Kaufmann oder die Handelsgesellschaft eine finanzielle Gegenleistung erhalten.
Beispiel: Zahlung von Steuern an das Finanzamt.
Die Gegenüberstellung und Saldierung der Erträge mit den Aufwendungen zeigt dem Kaufmann oder der Handelsgesellschaft, ob das Unternehmen letztlich mit Gewinn oder Verlust gearbeitet hat. Diese Endaussage erklärt den Namen der Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Gewinn- und Verlustrechnung bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss.

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