Geistiges Eigentum (
engl. intellectual property (IP),
frz. propriété intellectuelle,
Synonym intellektuelles Eigentum) ist ein im
Naturrecht wurzelnder Begriff, der Rechte an immateriellen Gütern beschreibt und auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet wird. Immaterialgüter sind z. B.
Ideen,
Erfindungen,
Konzepte, geistige
Werke,
Informationen. Diese Güter sind jedoch nicht generell rechtlich geschützt, sondern nur wenn die
Rechtsordnung einer Person entsprechende Rechte zuweist, z. B. durch
Patent-,
Gebrauchsmuster-,
Geschmacksmuster- oder
Urheberrechte. Inhaber eines solchen Rechts ist z. B. der Anmelder eines
Patents oder der Schöpfer eines
urheberrechtlichen Werks.
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