Die Gewerbesteuer ist eine
Steuer, die auf die objektive Ertragskraft eines
Gewerbebetriebes erhoben wird.Die Gewerbesteuer bestand bis einschließlich 1997 aus zwei Komponenten: Der Gewerbeertragsteuer und der Gewerbekapitalsteuer. Seit 1. Januar 1998 ist die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft. In den östlichen Bundesländern wurde Gewerbekapitalsteuer von vornherein nicht erhoben. Die Gewerbesteuer trägt maßgeblich zur Finanzierung der
Gemeinden bei und ist – aus unterschiedlichen Gründen – eine deutsche Ausnahmeerscheinung und im Ausland in vergleichbarer Form nicht anzutreffen. Es handelt sich bei ihr nach der Definition von § 3 Abs. 2
AO („
Realsteuern sind die
Grundsteuer und die Gewerbesteuer.“) um eine
Real- oder
Sachsteuer, auch wenn diese Einordnung nach der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und der
Lohnsummensteuer (siehe unten) umstritten ist. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG), die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung sowie als allgemeine
Verwaltungsvorschriften die Gewerbesteuer-Richtlinien. Die Gewerbesteuer zählt auch zu den
Gemeindesteuern und den Objektsteuern.
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Fiskalpolitik
Steuern/Abgaben
siehe auch:
Gemeinde Die Gewinne und das Kapital der gewerblichen Unternehmen unterliegen der Gewerbesteuer. Die Einnahmen fließen zu rund 90 % den Gemeinden zu. Das Gewerbesteueraufkommen betrug 1993 in ganz Deutschland 41,2 Mrd. DM (5,5 % des gesamten Steueraufkommens).