Gewässerschädliche Stoffe
Wenn die gewässerschädlichen Stoffe nicht aus Anlagen des Versicherungsnehmers stammen, sind die dadurch entstandenen Schäden im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert (z.B. Das Altöl dringt in das Grundwasser ein und verseucht es aus Unachtsamkeit des Versicherungsnehmers).
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