Das Gestaltungsrecht ist ein relatives
subjektives Recht, durch das einseitig ein neues Recht begründet oder ein bestehendes Rechtsverhältnis geändert oder aufgehoben werden kann. Es ist Voraussetzung für ein wirksames
Gestaltungsgeschäft.Das Gestaltungsrecht muss dem anderen Teil gegenüber durch
Gestaltungserklärung ausgeübt werden (empfangsbedürftige
Willenserklärung). Die Wirkung des Gestaltungsrechts tritt dann mit
Zugang der Erklärung ein; allerdings gibt es auch Gestaltungsrechte, welche durch ein Gerichtsverfahren ausgeübt werden müssen (sog. Gestaltungsklagerechte).
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