Bei einem Gesetzeskommentar handelt es sich um die Erläuterung der Paragraphen eines oder mehrerer
Gesetze zur Verwendung in Praxis oder Studium (Studienkommentar). In einem Kommentar werden
Rechtsnormen abstrakt und anhand von Beispielen erklärt und ihr Zusammenhang mit anderen Rechtsnormen erläutert. Insbesondere berücksichtigen Gesetzeskommentare einschlägige Entscheidungen der Gerichte und rechtswissenschaftliche Publikationen. Durch diese Kommentare wird für den Rechtsanwender klarer, ob bzw. wie eine bestimmte Gesetzesbestimmung auf einen bestimmten Anlassfall anzuwenden ist.
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